Angebot
Schwerpunkte bei Kindern
- Sprachentwicklungsstörungen und -verzögerungen
- Sprachentwicklungsbehinderungen
- auditive Verarbeitungs- und Wahrnehmungsstörungen (AVWS)
- Dyslalien (Artikulationsstörungen)
- Myofunktionelle Störungen
- Störungen des Redeflusses (Stottern, Poltern)
- Rhinophonien
Schwerpunkte bei Erwachsenen
- Aphasien
- Sprechapraxien
- Dysarthrien
- Störungen des Redeflusses (Stottern, Poltern)
- Rhinophonien
- Dysphonien (funktionell oder organisch bedingt)
- Dysphagien (funktionell oder organisch bedingte Schluckstörungen)
- Myofunktionelle Störungen
- Artikulationsstörungen
- Facialisparesen
weitere Angebote
Gerne biete ich in Kindergärten, Krippen oder anderen Einrichtungen Vorträge zur kindlichen Sprachentwicklung und Fördermöglichkeiten an.
Verordnungsweg
Eine logopädische Behandlung muss ärztlich verordnet werden. Die Heilmittelverordnung erhält man von folgenden Ärzten:
- Allgemeinmedizinern
- Kinder- und Jugendärzten
- Hals-, Nasen-, Ohrenärzten
- Pädaudiologen
- Fachärzten für Innere Medizin
- Neurologen
- Kieferorthopäden
- Zahnärzten
HINWEIS:
Für Kinder, die gesetzlich versichert sind, ist die Behandlung kostenlos, da die Kosten komplett von der Krankenkasse übernommen werden. Gesetzlich Versicherte ab 18 Jahre sind zuzahlungspflichtig.
Nach den Heilmittelrichtlinien beträgt der Eigenanteil erwachsener Patienten 10 % der Behandlungskosten + 10 Euro Verordnungsgebühr.
Weiterhin ausgenommen von dieser Zuzahlung sind alle Patienten, die von ihrer Krankenkasse befreit sind. Die Befreiung ist durch einen Befreiungsnachweis der Krankenkasse nachzuweisen.